Standards der journalistischen Arbeit

… erläuterten WDR und Das Erste. ?So enthält der Film Tatsachenbehauptungen, für die es nach jetzigem Kenntnisstand des WDR keine ausreichenden Belege gibt. Auch sind Betroffene mit den im Film gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht konfrontiert worden. Das aber gehört zu den Standards der journalistischen Arbeit. Darüber hinaus sind offenbar Persönlichkeitsrechte verletzt worden.?

WDR-Intendant Tom Buhrow sagte laut Mitteilung: … Und je wichtiger das Thema, desto genauer muss die journalistisch-handwerkliche Sorgfalt sein.?

Dies betrifft die Dokumentation ?Auserwählt und ausgegrenzt. Der Hass auf Juden in Europa?

berliner-zeitung.de 17.06.17

Und jetzt schaue man sich mal eine beliebige Dokumentation der ÖR über die DDR an …

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