Dr. Merkel und das Grundgesetz

Merkel im Interview am 4.7.2018:

… denn wieder nach dem Grundgesetz darf man jemanden sozusagen der Freiheit,  die Freiheit einschränken nur maximal 48 Stunden …

tagesschau.de bei Minute 5

Allerdings sucht man diese Regelung im Grundgesetz vergeblich.

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