Senator Behrendt von den Grünen

Im Juni hatte der Senat einen Gesetzentwurf des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrendt (Grüne), beschlossen.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das für die gesamte Berliner Verwaltung gilt, soll Schutz bieten vor Diskriminierungen etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung.

Darin heißt es: „Werden Tatsachen glaubhaft* gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes (etwa gegen das Diskriminierungsverbot; die Red.) wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“

Bei Verstößen gegen das Gesetz haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

zitiert nach berliner-zeitung.de 28.8.19

Behrendt ist, wenn man Wikipedia glauben darf, promovierter Jurist.

Wenn zum Beispiel die Polizei keine mutmaßlichen Drogendealer mehr kontrolliert, die einen scheinbaren Migrationshintergrund haben, da sich der Beamte nicht des Verdachts des Verstoßes gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz aussetzen will, sondern nur noch mutmaßliche Drogendealer kontrolliert, die scheinbar keinen Migrationshintergrund besitzen, werden mutmaßliche Drogendealer, die scheinbar keinen Migrationshintergrund besitzen gegenüber dem mutmaßlichen Drogendealer mit scheinbarem Migrationshintergrund diskriminiert.

Sowas sollte ein promovierte Jurist eigentlich verstehen.

* vermutlich reichen da die Aussagen zweier Zeugen, z.B. zweier seiner Kumpels

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