Aufrechterhaltung der öffentliche Ordnung

… So fotografierte ein Mann Hundehalter, die unerlaubt in einem Naturschutzgebiet unterwegs waren (Landgericht Bonn, Urteil vom 7.1.2015 Az. 5S 47/14). In der Begründung hieß es:

Für die Aufrechterhaltung der öffentliche Ordnung zu sorgen sei nicht die Aufgabe des Bürgers.

ADAC motorwelt 11/2019

Gut zu wissen.

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