… So fotografierte ein Mann Hundehalter, die unerlaubt in einem Naturschutzgebiet unterwegs waren (Landgericht Bonn, Urteil vom 7.1.2015 Az. 5S 47/14). In der Begründung hieß es:
Für die Aufrechterhaltung der öffentliche Ordnung zu sorgen sei nicht die Aufgabe des Bürgers.
ADAC motorwelt 11/2019
Gut zu wissen.