In der Rubrik „Extremismus“ am 6.7.2020 bei berliner-zeitung.de:
Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, der Nötigung und der Beleidigung. Ziel der Aktion sei „ganz offensichtlich die Einschüchterung der Opposition“ gewesen, sagt FDP-Politiker Marcel Luthe.
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„Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Paragraf 106b StGB (Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans), des Verdachts des Verstoßes gegen Paragraf 240 Abs. 1 StGB (Nötigung) und wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Paragraf 185 StGB (Beleidigung) geführt“
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Weiterhin wird nach Angaben der Senatsjustizverwaltung „bei der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil einer Sicherheitsmitarbeiterin geführt.
Was so extremistisches war geschehen:
Mutmaßliche Sympathisanten aus dem Umfeld des linken Wohnprojekts Liebig34 in Friedrichshain hatten nach einer Gerichtsverhandlung über eine Räumungsklage Konfetti von der Besuchertribüne ins Plenum geworfen.