MitArbeit Teilhabechancengesetz

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns ­ es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.
Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr des für mindestens zwei Jahre bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent.
Bei beiden Förderungen unterstützen sogenannte „Coaches“ …

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Neue Chancen für Unternehmen: steuerfinanzierte Arbeitsplätze.

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