Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 1 BvL 7/16). Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, …
spiegel.de 5.11.19
„Das ALG II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) eingeführt …“ (wikipedia) – das geschah unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD), Stellvertreter des Bundeskanzlers war Joseph „Joschka“ Fischer (Grüne).
Und schon nach knapp 15 Jahren wird festgestellt, daß dieses Gesetz in Teilen dem Grundgesetz, in der Bundesrepublik Deutschland auch gern als Verfassung bezeichnet, widerspricht. SO funktioniert ein Rechtsstaat!
Im Interview mit dem Spiegel (5.11.19) sagte Christoph Butterwegge, bis 2016 Professor an der Universität Köln. Spezialgebiet des Politikwissenschaftlers ist die Armutsforschung:
Zum Beispiel gehören die Zumutbarkeitsregeln bei der Arbeitsaufnahme auf den Prüfstand, die eigentlich nur dazu taugen, das Lohnniveau zu senken. Außerdem befinden sich zwei Millionen Kinder im Hartz-IV-Bezug, die vom Bildungs- und Teilhabepaket kaum profitieren.
Werter Herr Butterwegge, genau dies waren (und sind) die Ziele dieses Gesetzes.