Polizei darf Unschuldige einkesseln

Bei Demonstrationen mit Ausschreitungen darf die Polizei im Zweifel auch unschuldige Protestierer mit einkesseln. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, …
Die Richter sehen durch das Einkesseln keine Grundrechte verletzt. Zwar müsse der Verdacht einer Straftat normalerweise auf einen konkreten Versammlungsteilnehmer bezogen sein. Wenn aber … aus einer geschlossenen Gruppe Straftaten passieren, darf die Polizei laut Beschluss zunächst alle Beteiligten verdächtigen.


spiegel.de 14.12.16

Wie groß darf denn der Kessel sein?