Im Zusammenhang mit der der Information, daß „Bundespräsident Joachim Gauck, einen Besuch Mitte Mai in der Ukraine aus Protest gegen dessen Menschenrechtspolitik“ absagt, schreibt der Kommentator der „Märkischen Oderzeitung“ am 26.4.12:
Es ist, als wenn die SPD nach einem Wahlsieg Angela Merkel erst vor den Kadi und dann ins Straflager zerren würde. Verurteilt wegen Veruntreuung von Staatsgeldern und Amtsmissbrauch wegen ihrer Rolle beim Aufspannen des Euro-Rettungsschirms.
Nun ja, der Amtseid des Bundeskanzlers lautet / Grundgesetz im Art.56 (Amtseid):
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Das Strafgesetzbuch sagt im §154:
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.